SmartgridOne: EEG 2023 und EnWG §14a Übersicht

SmartgridOne berücksichtigt zwei zentrale gesetzliche Grundlagen in Deutschland: das Erneuerbare‑Energien‑Gesetz (EEG) einschließlich der Revision 2023 sowie das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), insbesondere § 14a.

EEG 2023 - § 51 – Markt Premiums Nundegative Preise

Wenn der Großhandelspreis (EPEX-Spotpreis) über längere Zeit negativ bleibt, wird die Marktprämie (Subvention) ausgesetzt.

iMSys (intelligentes Messsystem)
  • Regel 2023 (4-Stunden-Schwelle): Wenn der EPEX-Spotpreis vier aufeinanderfolgende Stunden negativ ist, wird die Marktprämie (Marktprämie) für den gesamten Zeitraum ausgesetzt. Produzenten erhalten nur den Marktpreis, der negativ sein kann, was einen echten Anreiz schafft, die Produktion zu reduzieren oder Energie auf den Selbstkonsum umzuleiten.
  • Übergang zu strengeren Regeln:
    • 2023: Grenze = 4 aufeinanderfolgende negative Stunden
    • 2024: Grenze = 3 Stunden
    • 2026: Grenze = 2 Stunden
    • 2027: Grenze = 1 Stunde

Diese fortschreitende Straffung bedeutet, dass der Prämienschutz schneller verschwindet, was die Produzenten zwingt, auf kürzere negative Preissignale zu reagieren.

Beispiel 1: Normale Situation (<4 Stundennegative Preise)

Die staatlich garantierten Einnahmen sind dank des anzulegenden Werts auf 60 €/MWh festgelegt.

  • Marktpreis = –10 €/MWh
  • Referenzwert (anzulegender Wert) = 60 €/MWh
  • Marktprämie = 70 €/MWh
  • Gesamtumsätze = –10 + 70 = €60/MWh (noch geschützt).

Beispiel 2: ≥4 aufeinanderfolgende negative Stunden

Marktprämie is cancelled.

  • Market price = –10 €/MWh
  • Marktpämie = 0
  • Gesamtumsätze = –10 €/MWh (Verlust).

Dies macht Strategien zur Begrenzung oder Selbstkonsum während verlängerter negativer Preisfenster finanziell attraktiv.

EEG 2023 - § 9 – Solar-Peak-Gesetzt

Alle PV-Systeme über 7 kWp müssen für das Smart-Grid-System geeignet sein.

·         Anforderungen basierend auf der Kapazität (kWp):

  • Systeme zwischen 2 kWp und 7 kWp: Die Leistung muss auf 60 % der Spitzenkapazität reduziert werden. Die Installation eines iMSys (= digitaler Zähler + Smart Meter Gateway) ist optional.
  • Systeme über 7 kWP: Ein iMSys ist irgendwann verpflichtend. Der Einspeis des Systems muss bis zur Installation und Prüfung des iMSys auf 60 % der Spitzenkapazität begrenzt sein. Sobald das iMSys installiert ist, wird diese statische Kappe aufgehoben, und Grid-Operatoren können stattdessen dynamisch reduzieren.

·         Korrespondenz mit negativen Preisen: Die Erklärung dieses Gesetzes sollte die Übereinstimmung mit negativen EPEX-Spotmarktpreisen enthalten. Die Regel in §51 (siehe oben) ist das entsprechende Einspeise-/Marktprämienmaß, das die Produzenten finanziell dazu zwingt, die Einspeisung zu reduzieren oder bei negativen Preisen auf Selbstkonsum umzusteigen (eine technische Fähigkeit, die durch §9 ermöglicht wird).

EnWG - § 14a – Konsumflexibilität

Auf der Nachfrageseite konzentriert sich Abschnitt 14a des Energy Industry Act (EnWG) auf große flexible Lasten wie EV-Ladegeräte, Wärmepumpen und Hausbatterien.

  • Gilt, wenn Geräte mehr als 4,2 kW ziehen.
  • Geräte müssen Curtailment- drosselbereit sein, was bedeutet, dass Netzbetreiber ihren Verbrauch während Zeiten von Netzbelastung vorübergehend reduzieren können. Wichtig ist, dass dies keine vollständigen Abschaltungen bedeutet – sondern nur kontrollierte Verlangsamungen.

·         Leistungsprämie: Kunden profitieren von niedrigeren Netzgebühren. Eine weitere Vorteilsoption im Zusammenhang mit § 14a sind zeitabhängige/dynamische Netzgebühren. Kunden erhalten zudem zuverlässigere Genehmigungen für den Netzanschluss

Erleichterung der atypischen Netznutzung: Unser EMS setzt während der Stoßzeiten automatisierte Spitzennutzung und Lastverlagerung ein. Dies garantiert die Einhaltung von StromNEV § 19 (2) und gewährt Ihnen Zugang zu reduzierten Netzgebühren und trägt aktiv zur Netzstabilität bei.

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